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Ob als Kapitalanlage oder zur kurzfristigen Vermietung: Apartments sind eine beliebte Wohnform – insbesondere in urbanen Lagen oder bei einer internationalen Zielgruppe. Wer ein Apartment vermieten möchte, sollte sich jedoch gut vorbereiten. Denn neben Chancen warten auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen.
Ein Apartment ist meist eine kleine, kompakte Wohnung mit 1 bis 2 Zimmern, oft mit integrierter Küchenzeile und Bad. Die Wohnfläche liegt in der Regel unter 50 m². Es gibt:
Wichtig: Apartments werden sowohl möbliert als auch unmöbliert vermietet – je nach Zielgruppe und Zweck.
Apartments sprechen vor allem diese Zielgruppen an:
Je nach Ausstattung und Mietdauer verändert sich das Anforderungsprofil der Mieter. ²Ñö²ú±ô¾±±ð°ù³Ùe Apartments eignen sich eher für kurzfristige Mietverhältnisse, während unmöblierte Wohnungen oft dauerhaft vermietet werden.
Besonders interessant: Bei möblierten Apartments sind höhere Mietpreise durch einen Zuschlag realisierbar – allerdings nur im rechtlichen Rahmen.
Auch für Apartments gelten die Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet:
Tipp: Vermietest du gewerblich oder über Plattformen, solltest du dich frühzeitig über das Zweckentfremdungsverbot in deinem Bundesland informieren.
²Ñö²ú±ô¾±±ð°ù³Ù | ±«²Ô³¾Ã¶²ú±ô¾±±ð°ù³Ù |
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Höherer Mietpreis | Langfristige Mieterbindung |
Kürzere Mietverhältnisse möglich | Geringerer Verwaltungsaufwand |
Zielgruppe: Expats, Pendler, Studenten | Zielgruppe: Alleinstehende, Senioren |
Mehr Aufwand bei Reinigung & Inventar | Weniger Risiko bei Abnutzung |
Eine Inventarliste beim möblierten Vermieten ist ebenso Pflicht wie klare Regelungen zu Kaution und Nebenkosten.
In vielen Städten ja – besonders bei touristischer Nutzung. Erkundige dich beim zuständigen Bau- oder Wohnungsamt.
Je nach Stadt gilt die Mietpreisbremse. Zuschläge für Möblierung sind erlaubt, müssen aber realistisch und nachvollziehbar sein.
Ja, auch bei kleinen Einheiten gelten alle Regelungen des Mieterschutzes.
Das ist möglich, aber steuerlich und baurechtlich komplex – eine Gewerbeanmeldung sowie baurechtliche Umnutzung können erforderlich sein.
Neben den üblichen Angaben sind bei Apartments besonders wichtig:
Tipp: Eine Wohnung als „Apartment“ zu bezeichnen bedeutet nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung – aber bei häufiger Vermietung mit Service-Charakter kann eine gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt erfolgen.