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Apartments vermieten – Tipps für Eigentümer und Vermieter

Ein Schlüssel in der Hand steht sinnbildlich für die erfolgreiche Vermietung einer Wohnung.

Ob als Kapitalanlage oder zur kurzfristigen Vermietung: Apartments sind eine beliebte Wohnform – insbesondere in urbanen Lagen oder bei einer internationalen Zielgruppe. Wer ein Apartment vermieten möchte, sollte sich jedoch gut vorbereiten. Denn neben Chancen warten auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen.

Was ist ein Apartment?

Ein Apartment ist meist eine kleine, kompakte Wohnung mit 1 bis 2 Zimmern, oft mit integrierter Küchenzeile und Bad. Die Wohnfläche liegt in der Regel unter 50 m². Es gibt:

  • Single-Apartments
  • Business-Apartments
  • Serviced Apartments
  • Ferienapartments (nur mit Genehmigung!)

Wichtig: Apartments werden sowohl möbliert als auch unmöbliert vermietet – je nach Zielgruppe und Zweck.

Wer eignet sich als Mieter?

Apartments sprechen vor allem diese Zielgruppen an:

  • Berufspendler
  • Studierende
  • ³Ò±ð²õ³¦³óä´Ú³Ù²õ°ù±ð¾±²õ±ð²Ô»å±ð
  • Expats und Projektarbeiter
  • Alleinstehende oder Senioren

Je nach Ausstattung und Mietdauer verändert sich das Anforderungsprofil der Mieter. ²Ñö²ú±ô¾±±ð°ù³Ùe Apartments eignen sich eher für kurzfristige Mietverhältnisse, während unmöblierte Wohnungen oft dauerhaft vermietet werden.

Vorteile beim Vermieten von Apartments

  • Hohe Nachfrage in Ballungszentren
  • Gute Rendite möglich durch geringen Flächenverbrauch
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten beim Mietvertrag
  • Geringeres Risiko von Mietausfall bei kürzeren Laufzeiten
  • Einfache Verwaltung, da meist wenig Fläche und Einrichtung

Besonders interessant: Bei möblierten Apartments sind höhere Mietpreise durch einen Zuschlag realisierbar – allerdings nur im rechtlichen Rahmen.

Rechtliche Grundlagen beim Apartments vermieten

Auch für Apartments gelten die Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet:

  • Kündigungsschutz gilt grundsätzlich auch bei kleinen Apartments
  • Mietpreisbremse greift in vielen Städten – auch bei möblierten Apartments, mit Ausnahmen
  • Mietverträge sollten immer individuell angepasst werden, besonders bei befristeter Vermietung
  • Genehmigungspflicht: In vielen Städten ist die kurzfristige Vermietung an Touristen genehmigungspflichtig!

Tipp: Vermietest du gewerblich oder über Plattformen, solltest du dich frühzeitig über das Zweckentfremdungsverbot in deinem Bundesland informieren.

Apartment möbliert oder unmöbliert vermieten?

²Ñö²ú±ô¾±±ð°ù³Ù ±«²Ô³¾Ã¶²ú±ô¾±±ð°ù³Ù
Höherer Mietpreis Langfristige Mieterbindung
Kürzere Mietverhältnisse möglich Geringerer Verwaltungsaufwand
Zielgruppe: Expats, Pendler, Studenten Zielgruppe: Alleinstehende, Senioren
Mehr Aufwand bei Reinigung & Inventar Weniger Risiko bei Abnutzung

 

Eine Inventarliste beim möblierten Vermieten ist ebenso Pflicht wie klare Regelungen zu Kaution und Nebenkosten.

FAQ – Häufige Fragen zur Vermietung von Apartments

Brauche ich eine Genehmigung für Kurzzeitvermietung?

In vielen Städten ja – besonders bei touristischer Nutzung. Erkundige dich beim zuständigen Bau- oder Wohnungsamt.

Wie hoch darf ich die Miete ansetzen?

Je nach Stadt gilt die Mietpreisbremse. Zuschläge für Möblierung sind erlaubt, müssen aber realistisch und nachvollziehbar sein.

Gilt bei Apartments auch das Mietrecht?

Ja, auch bei kleinen Einheiten gelten alle Regelungen des Mieterschutzes.

Kann ich Apartments auch gewerblich vermieten?

Das ist möglich, aber steuerlich und baurechtlich komplex – eine Gewerbeanmeldung sowie baurechtliche Umnutzung können erforderlich sein.

Was muss im Mietvertrag stehen?

Neben den üblichen Angaben sind bei Apartments besonders wichtig:

  • Größe und Ausstattung
  • Dauer und Art der Vermietung
  • Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung
  • Inventarliste bei Möblierung

Tipp: Eine Wohnung als „Apartment“ zu bezeichnen bedeutet nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung – aber bei häufiger Vermietung mit Service-Charakter kann eine gewerbliche Einstufung durch das Finanzamt erfolgen.

Nützliche Informationen aus offiziellen Stellen & Portalen:

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